Rechtsanwältin Ingelore Stein

 
Portrait von Rechtsanwältin Ingelore Stein

Rechtsanwältin Ingelore Stein, die vor dem rechtswissenschaftlichen Studium zudem ein Studium der Sozialpädagogik mit Diplom abgeschlossen hat, gründete Anfang 1996 die Kanzlei in der nördlichen Dortmunder Innenstadt mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Familienrecht, wobei auch andere Rechtsgebiete bearbeitet wurden. Wegen ihrer besonderen nachgewiesenen Qualifikationen auf den Gebieten Arbeits- und Familienrecht verlieh ihr die Rechtsanwaltskammer Hamm die Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht (9/1999) und Fachanwältin für Familienrecht (2/2002). Den Titel Fachanwältin für Familienrecht legte Frau Rechtsanwältin Ingelore Stein 2017 wieder ab, weil sie sich nur noch auf das Arbeitsrecht konzentrieren wollte.

Ihre in fast 30 Berufsjahren erzielte, langjährige Erfahrung und ihr profundes juristisches Fachwissen setzt Rechtsanwältin Stein engagiert, deutlich positioniert, aber auch mit Strategie und Vernunft für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen als Sachverständige, Beisitzerin in Einigungsstellen und Interessenvertreterin in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren ein. Frau Rechtsanwältin Stein berät und begleitet die Kollegialorgane bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Positionen. Sie führt zudem Seminare als Inhouse-Schulungen oder in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften oder auch anderen Bildungsträgern durch. Sie nimmt gerne die Besprechungstermine mit Betriebs- und Personalräten sowie Mitarbeitervertretungen vor Ort im Betrieb oder per Video-/ Telefonkonferenzen wahr, um Anfahrzeiten und Ressourcen für die Kollegen und Kolleginnen zu ersparen.

Biografie

  • Studium der Sozialpädagogik in Dortmund mit Abschluss Diplom
  • Erwachsenenbildung an der Volkshochschule Recklinghausen
  • Tätigkeit als Dipl.-Soz.Päd. in einem Dortmunder Kinderheim
  • Studium der Rechtswissenschaft mit Wahlfach Arbeitsrecht an der Universität Bochum, Aufbau der GEW-Studierendengruppe, begleitet von nebenberuflicher Tätigkeit u.a. an der Fernuniversität Hagen am Fachbereich Politikwissenschaft, in einem Dortmunder Buchverlag und im Institut BAIT e.V. (Beratungsinstitut für Arbeitnehmervertreter bei Einführung von Informationstechnologien)
  • Referendariat beim Landgericht Dortmund (mit Tätigkeit beim Arbeitsgericht Dortmund, Landesarbeitsgericht Hamm und damals ÖTV, Bezirk Dortmund) mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
  • Seit Februar 1996 als Rechtsanwältin zugelassen und Gründung der Kanzlei

Fortbildung

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht

Sonstiges

  • Verheiratet, drei Kinder, fünf Enkelkinder
  • Mitglied in der Vereinigung Demokratischer Juristen und Juristinnen
  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
  • Mitglied in der Gewerkschaft ver.di
  • Veröffentlichungen in der „AiB“ und „Der Personalrat“