Arbeitsrecht

 
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Das Arbeitsrecht ist nach der Philosophie der Kanzlei das interessanteste und herausforderndste Rechtsgebiet.

Hier prallen Gegensätze zwischen den Interessen der Beschäftigten und den Arbeitgebern an der Verteilung des erwirtschafteten Gewinns aufeinander, müssen die flankierenden gesetzlichen Vorschriften zur Milderung der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Beschäftigten sowie die Regeln der Mitbestimmung durchgesetzt werden.

Das Arbeitsverhältnis sichert die wirtschaftliche Existenz der meisten Menschen und bedeutet zudem oft die Einbindung in soziale Beziehungen. Wegen dieser Abhängigkeit ergreife ich einseitig Partei für die gewählten Organe der Beschäftigten in Betrieb, Verwaltung oder Behörde.

Kollektivarbeitsrecht

(Ansprüche der Kollegialorgane)

  • Beschlussverfahren, einstweiliger Rechtsschutz zur Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
  • Verhandlungen an der Seite der BR/PR oder MAV zur Durchsetzung des Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsrechts oder Mitarbeitervertretungsrechts, z.B. für Regelungen
    • Z.B. Arbeitszeit, Gesundheitsschutz oder Videoüberwachung, EDV-Systeme
  • Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen für Betriebs- und Personalräte bei Umstrukturierungen, Ausgründungen, Zusammenlegungen, Betriebs- oder Betriebsteilschließungen
  • Beratung und Begleitung der Betriebsräte bei Insolvenzverfahren
  • Einigungsstellenverfahren und Schlichtungsverfahren
  • Beisitzer in der Einigungsstelle
  • Schulungen und Seminare für Betriebs- und Personalräte (Gesamt- und Konzernbetriebsräte) sowie Wahlvorstände und Aufsichtsräte
  • Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und arbeitnehmerorientierten Wirtschaftsprüfern